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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Rheinböllen

Auf dieser Internetsite stellen wir Ihnen die jeweils aktuellen Unterlagen für die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Bauleitplanung (§ 4a Abs. 4 BauGB) zur Verfügung.


  12. Fortschreibung Flächennutzungsplan -Windenergienutzung- der Verbandsgemeinde Rheinböllen
  Der Verbandsgemeinderat Rheinböllen hat am 1.3.2011 die während der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken beraten, gewürdigt und hierüber Beschluss gefasst. Weiterhin hat er anschließend die 12. Fortschreibung beschlossen.

Nach § 67 Abs. 2 GemO bedarf dieser Beschluss der Zustimmung der Ortsgemeinden und der Stadt Rheinböllen. Das Zustimmungsverfahren ist eingeleitet. Hier veröffentlichen wir nunmehr die vom Verbandsgemeinderat beschlossene Fortschreibung:

 
   
 
 
 

Genehmigung der 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rheinböllen

–Teilplan Erneuerbare Energien -

 

 

Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, hat die am 01.03.2011 vom Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rheinböllen beschlossene 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes –Teilplan Erneuerbare Energien- mit Bescheid vom 20.06.2011 gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 S. 22) in den jeweils gültigen Fassungen genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Flächennutzungsplan mit dem Erläuterungsbericht liegt ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinböllen, Fachbereich 3, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen , 55494 Rheinböllen, Am Markt 1, Zimmer 202 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.  

Auf die Vorschriften des § 214 BauGB –Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und der Satzungen- und § 215 BauGB –Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Mängeln der Abwägung- wird hingewiesen.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rheinböllen wirksam.

   
 
 
   
   
   
   
   
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