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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Rheinböllen Auf dieser Internetsite stellen wir Ihnen die jeweils aktuellen Unterlagen für die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Bauleitplanung (§ 4a Abs. 4 BauGB) zur Verfügung. |
| 12. Fortschreibung Flächennutzungsplan -Windenergienutzung- der Verbandsgemeinde Rheinböllen | |
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Der Verbandsgemeinderat Rheinböllen hat am 1.3.2011 die während der
Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken beraten, gewürdigt
und hierüber Beschluss gefasst. Weiterhin hat er anschließend die
12. Fortschreibung beschlossen. Nach § 67 Abs. 2 GemO bedarf dieser Beschluss der Zustimmung der Ortsgemeinden und der Stadt Rheinböllen. Das Zustimmungsverfahren ist eingeleitet. Hier veröffentlichen wir nunmehr die vom Verbandsgemeinderat beschlossene Fortschreibung: |
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Genehmigung der 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rheinböllen –Teilplan Erneuerbare Energien -
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Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, hat die am 01.03.2011 vom Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rheinböllen beschlossene 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes –Teilplan Erneuerbare Energien- mit Bescheid vom 20.06.2011 gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 S. 22) in den jeweils gültigen Fassungen genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan mit dem Erläuterungsbericht liegt ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinböllen, Fachbereich 3, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen , 55494 Rheinböllen, Am Markt 1, Zimmer 202 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf die Vorschriften des § 214 BauGB –Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und der Satzungen- und § 215 BauGB –Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Mängeln der Abwägung- wird hingewiesen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rheinböllen wirksam. |
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